Erstgespräch und Folgegespräche (50 Min.)

Paar-, Familiengespräch bzw. Mehrpersonensetting (90 Min) 

Bei Paar- bzw. einem Mehrpersonensetting sind erfahrungsgemäß  90 Minuten notwendig, damit alle TeilnehmerInnen ausreichend und ausgewogen zu Wort kommen können.

Ein Teil des Honorars für Einzel- oder Familientherapie kann von der Krankenkasse bei Vorliegen einer Diagnose refundiert werden (WGKK/SVA € 21,80, VAEB € 28, BVA € 40, SVB € 50). Weiters ist eine Psychotherapie auf Krankenschein bei Verfügbarkeit von freien Plätzen über den Verein VAP www.vap.or.at möglich.

Bereits vereinbarte Termine können bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie z.B. Krankheit, bis 24 h vorher abgesagt werden, ohne dass dafür etwas verrechnet wird. Wird nicht oder knapper abgesagt, ist das Honorar für die versäumte Stunde zu entrichten.
Bei regelmäßig stattfindenden (z.B. wöchentlich oder 14-tägig) Gesprächen jeweils nach der Einheit oder gesammelt am Monatsende per Überweisung. Bei unregelmäßig stattfindenden Gespräche jeweils nach der Sitzung.